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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und den Betrieb der Software reinig sowie für die zugehörigen Dienstleistungen der Sajinth & Partner GmbH.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Sajinth & Partner GmbH, Oberneuhofstrasse 6, 6340 Baar, CHE-494.454.221 (nachfolgend «Anbieterin») und ihren Kunden betreffend die Software reinig.

Die AGB gelten ausschliesslich gegenüber Unternehmen im Sinne des Schweizer Obligationenrechts (OR). Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht abgeschlossen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

reinig ist eine Software für Reinigungsbetriebe zur Einsatzplanung, Zeiterfassung, Objekt- und Kundenverwaltung sowie zur Aufbereitung von Stunden für den Lohnlauf. Die Anbieterin erbringt zusätzlich Einführung, Schulung, Betrieb und Support.

Der konkrete Leistungsumfang, die enthaltenen Module und die vereinbarten Fristen ergeben sich ausschliesslich aus der individuellen schriftlichen Vereinbarung. Angaben auf der Website und in Präsentationen sind unverbindliche Beschreibungen.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Vertrags oder ausdrückliche Beauftragung per E-Mail. Schweigen auf ein Angebot gilt nicht als Annahme. Über die Website kann kein Vertrag abgeschlossen werden.

§ 4 Zwei Nutzungsmodelle

Der Kunde wählt zwischen zwei Modellen:

Weg A — Nutzung gegen laufendes Entgelt

Der Kunde nutzt die Software gegen ein wiederkehrendes Entgelt ohne grosse Vorauszahlung. Entscheidet sich der Kunde später für den Erwerb nach Weg B, werden die bis dahin geleisteten Nutzungsentgelte gemäss der individuellen Vereinbarung auf den Kaufpreis angerechnet. Der Umfang der Anrechnung wird in der Vereinbarung festgelegt.

Weg B — Erwerb

Der Kunde erwirbt die Software zu einem einmaligen Kaufpreis. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die vereinbarten Rechte an der Software einschliesslich des Quellcodes. Nach dem Erwerb fallen keine Lizenzgebühren mehr an. Die Zahlung kann in Raten vereinbart werden. Beim Erwerb ist der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandene Funktionsumfang vollständig enthalten, nicht nur die bei der Einführung aufgeschalteten Startmodule.

Laufende Kosten für Betrieb, Hosting und Support bleiben in beiden Modellen möglich und werden gesondert vereinbart. Der Umfang der übertragenen Rechte, allfällige Rechte Dritter an eingesetzten Komponenten sowie Weiterentwicklungen nach dem Erwerb werden in der Vereinbarung geregelt.

§ 5 Einführung und Mitwirkung des Kunden

Die Einführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Kunden und umfasst in der Regel ein Kick-off-Gespräch, die Aufschaltung mit den Stammdaten des Kunden sowie eine persönliche Schulung.

Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen und Stammdaten vollständig, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine ansprechbare Person. Verzögerungen oder Mehraufwand infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Angaben zur Einführungsdauer setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen des OR.

§ 7 Daten des Kunden

Sämtliche vom Kunden und dessen Mitarbeitenden erfassten Daten sowie die Benutzerkonten bleiben jederzeit Eigentum des Kunden. Die Anbieterin nutzt diese Daten ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, gibt sie nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht für eigene Zwecke oder zum Training von Modellen.

Der Kunde kann seine Daten jederzeit in einem gängigen Format exportieren, auch bei Vertragsende. Die Anbieterin behält sich kein Recht vor, den Zugang des Kunden zu seinen eigenen Daten zu sperren. Die Bearbeitung richtet sich im Übrigen nach der Datenschutzerklärung und dem Auftragsbearbeitungsvertrag.

§ 8 Betrieb, Verfügbarkeit und Support

Die Produktivdaten werden auf Servern in der Schweiz betrieben. Es bestehen strikte Mandantentrennung und tägliche Backups. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, soweit dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Unterbrechungen für Wartung und Aktualisierungen werden nach Möglichkeit angekündigt und kurz gehalten.

§ 9 Arbeitsrechtliche Verantwortung des Kunden

Die Software unterstützt die Dokumentation von Arbeitszeiten und Pausen und ermöglicht deren Aufbewahrung über die gesetzlich vorgesehene Dauer. Die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsrechts, des anwendbaren Gesamtarbeitsvertrags und der Aufbewahrungspflichten liegt beim Kunden als Arbeitgeber. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der erfassten Zeiten, für die korrekte Hinterlegung von Pausenregelungen und für die Freigabe von Zugängen an Kontrollorgane verantwortlich. Die Anbieterin schuldet keine Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für Folgen von Verstössen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften.

§ 10 Wenn die Software den vereinbarten Zweck nicht erfüllt

Erfüllt die Software den in der Vereinbarung festgelegten Zweck im Betrieb des Kunden nicht, so bestimmen sich die Folgen — insbesondere Nachbesserung, Rückabwicklung, Rückerstattung oder Vertragsauflösung — nach der individuellen Vereinbarung. Die dort getroffene Regelung geht diesen AGB vor.

§ 11 Haftung

Die Anbieterin haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbussen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Haftung ist auf die Höhe der im betreffenden Vertragsjahr bezahlten Vergütung beschränkt. Zwingende Haftungsbestimmungen des Schweizer Rechts bleiben vorbehalten.

§ 12 Rechte an der Software

Bis zur vollständigen Bezahlung im Modell nach Weg B bleiben alle Rechte an der Software bei der Anbieterin. Im Modell nach Weg A erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Zugänglichmachung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

§ 13 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Auf Wunsch schliessen die Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung ab.

§ 14 Referenzen

Die Anbieterin nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz.

§ 15 Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, kann ein Vertrag über die laufende Nutzung von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Bei Vertragsende erhält der Kunde seine Daten in einem gängigen Format; die Anbieterin unterstützt den Übergang im vereinbarten Rahmen.

§ 16 Änderungen dieser AGB

Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch gilt die bisherige Fassung bis zum nächsten Kündigungstermin.

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz der Anbieterin in Baar, Schweiz.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.